Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für gewerbliche Kunden (Unternehmer)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für gewerbliche Kunden der Firma Jürgen Jakob Software-Entwicklung, Robert-Bosch-Breite 10, 37079 Göttingen
Die Leistungen, Angebote und Lieferungen erfolgen auf der Grundlage dieser AGB. Durch seine Bestellung bei der Firma Jürgen Jakob Software-Entwicklung (nachfolgend auch Jakobsoftware genannt) erklärt der Käufer sein Einverständnis mit diesen AGB als Vertragsgrundlage.
1. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform oder durch unsere Lieferung oder die Bereitstellung unserer Leistung zustande. Das Vertragsverhältnis richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch die Auftragserteilung oder die Annahme der bestellten Ware oder Leistung vom Besteller anerkannt werden. Dies gilt auch, wenn wir anders lautenden Bedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widersprechen. Nebenabreden und Änderungen werden erst mit einer schriftlichen Bestätigung durch.
2. Rechte und Pflichten des Kunden
Bei der Lieferung von Softwareprogrammen wird mit der Lieferung und Bezahlung kein Eigentum an dem Softwareprogramm erworben. Der Eigentumserwerb beschränkt sich auf die gelieferten körperlichen Sachen. Die Softwareprogramme bleiben Eigentum des Herstellers. Der Umfang des erworbenen Nutzungsrechtes durch den Besteller bestimmt sich nach den Bedingungen des Lizenzvertrages des Herstellers der Software.
Vor dem Abschluss von Verträgen über die Erbringung von Beratungs-, Unterstützungs- und Entstörungsleistungen z.B. für die Änderung von Lizenznummer, die Installation und vollständige Deinstallation der von Jakobsoftware vertriebenen Produkte sowie die Schulung von Kunden in der Nutzung der von Jakobsoftware vertriebenen Produkte (Jakobsoftware Premium Support) ist der Kunde verpflichtet, Jakobsoftware darüber zu informieren, ob das Gerät, an welchem Jakobsoftware seine Leistungen erbringen soll, in der betreffenden Zeit in einem Produktionsprozess aktiv eingebunden ist (z.B. Prozessrechner CAD, Maschinensteuerung, medizinische Geräte usw.).
3. Bestimmungen für Wiederverkäufer
Ist die Überlassung an den Kunden ausdrücklich zum Zwecke des Wiederverkaufs erfolgt, ist der Kunde zur Weitergabe des Nutzungsrechts an einen Dritten berechtigt. Beim Wiederverkauf sind die vom Software- Hersteller ausgegebenen Seriennummern, soweit sie auf den Begleitunterlagen von Jakobsoftware vermerkt sind, auf der Rechnung anzugeben.
Dem Wiederverkäufer ist es nicht gestattet, das Programm ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, auch nicht zum Zwecke der Datensicherung.
4. Lieferung
4.1
Für den Inhalt der Lieferverpflichtung sind ausschließlich die von Jakobsoftware erteilte Auftragsbestätigung und diese AGB maßgebend. Jakobsoftware ist zur Teillieferung berechtigt.
4.2
Abweichungen der gelieferten Ware und Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie für den Besteller zumutbar sind und die vertraglich vorausgesetzten Leistungen der bestellten Produkte in vollem Umfang erfüllt werden.
4.3
Wird die bestellte Ware im Lieferprogramm des Herstellers durch eine neue Ware ersetzt, die sämtliche im Vertrag vorausgesetzten Eigenschaften genauso gut oder besser erbringt, ist Jakobsoftware berechtigt, anstelle der bestellten Ware die neue Ware zu liefern. Jakobsoftware kann in diesem Fall den Preis um denselben Prozentsatz anpassen, um den der Herstellerpreis für die neue Ware den Herstellerpreis für die bestellte Ware übersteigt. Bei einer Preisanpassung ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4.4
Mit der Aufgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Ist die Ware vom Besteller abzuholen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung an den Besteller über.
4.5
Sollte Jakobsoftware verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird dem Kunden unverzüglich erstattet.
4.6
Bei Nichtverfügbarkeit einer Ware kann sich der Kunde für den Fall der späteren Verfügbarkeit vormerken lassen. Der Kunde kann die Vormerkung jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich, per Telefax oder per E-Mail widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an JAKOBSOFTWARE, Jürgen Jakob Software-Entwicklung, Robert-Bosch-Breite 10, 37079 Göttingen, Telefon: +49 551 30560433, Telefax: 49 551 30560455, E-Mail: vertrieb(at)jakobsoftware.de. Im Falle einer nicht widerrufenen Vormerkung kommt der Vertrag zustande, wenn Jakobsoftware dem Kunden eine weitere Auftragsbestätigung übersendet oder wenn die Ware dem Kunden zugeht.
4.7
Bei Lieferstörungen, die nicht im Einwirkungsbereich der Jürgen Jakob Software-Entwicklung liegen, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Materialausfall, im Falle höherer Gewalt, Beförderungs- oder Betriebssperre, ist die Jürgen Jakob Software-Entwicklung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass eine Schadensersatzpflicht eintritt.
5. Leistungen
Bei der Erbringung von Beratungs-, Unterstützungs- und Entstörungsleistungen durch Jakobsoftware wird kein Erfolg dieser Leistungen durch Jakobsoftware geschuldet. Die Vergütung für diese Leistungen richtet sich nach der aktuellen Preisliste von Jakobsoftware.
5.1
Telefonische Beratungs-, Unterstützungs- und Entstörungsleistungen
Jakobsoftware berät die Kunden telefonisch innerhalb der betrieblichen Geschäftszeiten (montags bis donnerstags von 08.30 bis 17.30 Uhr, freitags von 08.30 bis 16.30 Uhr) und darüber hinaus nach gesonderter telefonischer Vereinbarung bei der Fehlerdiagnose und ggf. der Fehlerbehebung in deutscher Sprache. Die Verfügbarkeit des telefonischen Beratungsangebots ist von der Auslastung des Telefonanschlusses abhängig und dadurch begrenzt; Jakobsoftware ist berechtigt, Terminwünsche des Kunden für Dienstleistungen abzulehnen.
Der Kunde kann die Beratungs-, Unterstützungsleistungen in Zeiteinheiten von 30 Minuten in Anspruch nehmen. Ein im Rahmen einer solchen Zeiteinheit nicht verbrauchtes Zeitkontingent verfällt. Sofern Jakobsoftware Support-Anfragen ablehnt, werden dafür bereits im Voraus gezahlte Gebühren dem Kunden erstattet.
5.2
Unterstützungs- und Entstörungsleistungen im Wege der Fernwartung
Falls erforderlich und vereinbart, werden Entstörungsleistungen von Jakobsoftware über einen Fernzugang an einem PC oder Notebook erbracht. Die dafür kundenseitig erforderliche technische Ausstattung ist nicht Gegenstand des jeweiligen Dienstleistungsvertrages und muss vom Kunden auf seine Kosten bereitgestellt werden. Jakobsoftware wird den Kunden die technischen Voraussetzungen in ihrer jeweils aktuellen Form bekanntgeben. Der Kunde ist verpflichtet, Jakobsoftware einen Fernzugang zu seinem PC oder Notebook einzurichten oder Jakobsoftware eine solche Einrichtung zu gestatten. Der Kunde ist verpflichtet, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Lizenzbestimmungen des Herstellers der jeweiligen Fernzugangssoftware anzuerkennen sowie vor der Ausführung der Unterstützungs- und Entstörungsleistungen seine Daten sicher zu speichern sowie sensible Daten gegen den Zugriff Unbefugter abzusichern. Der Kunde kann die Fernwartung jederzeit unterbrechen; für daraus entstehende Schäden haftet ausschließlich der Kunde.
Im Rahmen von Verträgen über die Erbringung von Beratungs-, Unterstützungs- und Entstörungsleistungen für die Änderung von Lizenznummer, die Installation und vollständige Deinstallation der von Jakobsoftware vertriebenen Produkte sowie die Schulung von Kunden in der Nutzung der von Jakobsoftware vertriebenen Produkte (Jakobsoftware Premium Support) hat Jakobsoftware das Recht, die Leistungserbringung abzubrechen, wenn dies erforderlich ist, um Schäden zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für Leistungen an Geräten, welche in einem Produktionsprozess aktiv eingebunden sind (z.B. Prozessrechner CAD, Maschinensteuerung, medizinische Geräte usw.).
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1
Unsere Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, rein netto frei Versandstelle. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung sowie die gesetzliche Umsatzsteuer, gehen zu Lasten des Bestellers.
6.2
Zahlungen sind sofort ohne Abzug fällig.
6.3
Der Besteller darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Gegenansprüchen aufrechnen.
7. Gewährleistung
7.1
Der Kunde verpflichtet sich, die von Jakobsoftware gelieferte Ware unmittelbar nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen innerhalb von vierzehn Tagen gegenüber Jakobsoftware in Schriftform anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt ein Gewährleistungsanspruch des Kunden, es sei denn, der Mangel war bei Untersuchung innerhalb der Frist nicht erkennbar – oder bei der Überlassung an Nichtkaufleute – nicht offensichtlich.
7.2
Jakobsoftware verpflichtet sich, im ersten Jahr nach Auslieferung der Programme Fehler des Trägermateriales selbst durch Austausch auf eigene Kosten zu beheben.
7.3
Eine Gewährleistungspflicht von Jakobsoftware beschränkt sich auf Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Ein weitergehender Anspruch des Kunden auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens besteht nur nach Maßgabe der nachfolgenden Haftungsregelung.
8. Haftung
Jakobsoftware haftet auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelung.
8.1
Für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Jakobsoftware oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden oder auf der Verletzung einer für ein etwaiges Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptpflicht beruhen, haftet Jakobsoftware gemäß der gesetzlichen Regelung unbeschränkt. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
8.2
Für Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung etwaiger wesentlicher Vertragspflichten durch Jakobsoftware oder seine Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet Jakobsoftware im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt; im Übrigen wird die Haftung für mittelbare Schäden und untypische Folgeschäden ausgeschlossen und der Höhe nach auf den vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt.
8.3
Eine etwaige zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.4
Die vorgenannten Einschränkungen der Haftung gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Jakobsoftware, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
9. Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung
9.1
Die Regelungen dieser AGB, wonach der Kunde Eigentum an dem Softwareprogramm nicht erwirbt, bleiben hiervon unberührt. Der Kunde ist berechtigt, die Ware zu verarbeiten und zu veräußern, soweit dies in Einklang mit den für ihn gültigen Lizenzbestimmungen steht. Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Überlassung der Ware im Tauschweg sind dem Kunden nicht gestattet. Jakobsoftware und der Kunde sind sich darüber einig, dass das Verarbeitereigentum, das nach § 950 BGB an den neuen Gegenständen für den Kunden entsteht, mit seiner Entstehung auf Jakobsoftware übergeht. Die Übergabe wird durch die Vereinbarung ersetzt, dass der Kunde die neuen Gegenstände für Jakobsoftware unentgeltlich verwahrt.
9.2
Für den Fall, dass der Kunde von Jakobsoftware bezogene Ware veräußert, bevor er selbst den Preis gegenüber der Jakobsoftware beglichen hat, tritt der Kunde im voraus alle Forderungen aus diesem Weiterverkauf an Jakobsoftware zur Sicherung ab. Wird die Ware zusammen mit anderen Gegenständen überlassen, so beschränkt sich die Abtretung der Preisforderung auf die Höhe des von Jakobsoftware stammenden Rechnungswerts. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an Jakobsoftware abzutretenden Forderungen für Rechnung von Jakobsoftware im eigenen Namen einzuziehen. Jakobsoftware ist berechtigt, die Abtretung ggf. offen zu legen oder vom Kunden die Anzeige der Abtretung an den Schuldner zu verlangen.
10. Datenschutz
Jakobsoftware ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz, der Datenschutzgrundverordnung und dem Telemediengesetz zu speichern und zu verarbeiten, soweit sie zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrages erforderlich sind. Die Daten werden – abgesehen von gesetzlichen oder behördlichen Mitteilungspflichten – nur mit Zustimmung des Käufers an Dritte weitergegeben.
11. Sonstige Bestimmungen
11.1
Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen ist Göttingen. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Göttingen.
11.2
Die Rechtsbeziehung zwischen der Jürgen Jakob Software-Entwicklung und dem Besteller unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
11.3
Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
11.4
Alle Waren werden für den Verbleib im Bestimmungsland versandt und dürfen aus dem Bestimmungsland nicht exportiert werden, sofern die jeweiligen Exportbestimmungen der einzelnen Herstellerländer hierzu Beschränkungen auferlegen.
Jakobsoftware – Stand: 07.05.2018